Ausweisung "Wolfsgebiet Senne"

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem der Wolf vor über 180 Jahren in Nordrhein-Westfalen ausgestorben war, gibt es seit November 2009 wieder vereinzelt Hinweise auf durchziehende Wölfe. Auch im laufenden Jahr 2018 gab es solche Hinweise, die sich vor allem auf den Bereich des unteren Niederrheins und den Bereich der Senne konzentrierten. Anhand der genetischen Analysen konnte nun für den Truppenübungsplatz Senne beziehungsweise im unmittelbaren Randbereich ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1044f seit Ende Juli dieses Jahres mehrfach individuell nachgewiesen werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geht davon aus, dass dieses Tier mittlerweile standorttreu geworden ist.
Vor diesem Hintergrund weist das Umweltministerium Nordrhein Westfalen in dem betreffenden Landschaftsraum auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursach- ten wirtschaftlichen Belastungen" („Förderrichtlinien Wolf", RdErl. v. 03.02.2017, MBI. NRW. S. 85) mit Wirkung zum 20.12.2018 das „Wolfsgebiet Senne" aus. Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet" ausgewiesen (Karte in der Anlage). Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von bis zu einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.
Abgrenzung des Wolfsgebietes Senne mit umliegender Pufferzone Das „Wolfsgebiet Senne" umfasst die Truppenübungsplätze im Bereich Senne sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und hat eine Fläche von 922 km2 • Die Abgrenzung umfasst die folgende Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
- Kreis Gütersloh: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
- Kreis Lippe: Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen.
- Kreis Paderborn: Städte Bad Lippspringe und Paderborn, Gemeinden Altenbeken und Hövelhof.
- Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A 2/B 66).
Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet" umfasst auf einer Fläche von etwa 3.390 km2 den Großteil der kreisfreien Stadt Bielefeld, den östlichen Bereich des Kreises Gütersloh, den Nordosten des Kreises Lippe sowie die gesamten Kreise Paderborn und Höxter:
- Kreis Gütersloh: Städte Gütersloh, Rietberg und Verl.
- Kreis Höxter: Städte Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich , Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen.
- Kreis Lippe: Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Lemgo, Lügde und Schieder-Schwalenberg, Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe.
- Kreis Paderborn: Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück, Lichtenau, und Salzkotten, Gemeinde Borchen.
- Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil nordöstlich der A 2/B 66).
Die Ausweisung eines Wolfsgebietes sowie der umliegenden Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz fördert.
Entschädigungsleistungen gemäß „Förderrichtlinien Wolf"
In Ergänzung zu dem Wolfsmanagementplan hat das Umweltministeri um NRW im Februar 2017 die „Förderrichtlinien Wolf" veröffentlicht. Mit der Förderrichtlinie führt das Land Nordrhein-Westfalen die bereits seit Anfang 2010 gängige Praxis fort, die vom Wolf verursachten Tierrisse finanziell zu entschädigen. Entschädigungen (Höhe 100%) werden für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt, für Medikamente und die Tierkörperbeseitigung gewährt. Das Land Nordrhein-Westfalen entschädigt darüber hinaus die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten, die durch Wölfe ausgelöst wurden.
Zusätzlich können Betriebe mit Wildgehegen, Schaf- und Ziegenhaltung auch Fördermittel für vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen (Höhe derzeit noch 80%) beantragen. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune. Darüber hinaus kann auch der Erwerb und die Ausbildung von Herden schutzhunden finanziell unterstützt werden. Diese vorbeugenden Maß nahmen (Prävention) werden - wie in den anderen Bundesländern auch in einem festgestellten Wolfsgebiet - gewährt.
Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung zu ermöglichen. So sollen im Bereich der umliegenden Pufferzone in Nordrhein-Westfalen zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Dabei soll die Erhöhung der Förderquote für investive Herdenschutzmaßnahmen auf 100% erhöht werden. Außerdem wird eine Ausweitung der Förderung auf weitere Tierhaltungen geprüft. Die Änderungen der Förderrichtlinien Wolf sollen nach Abschluss der Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof in Kraft treten.
Anträge auf Entschädigung der durch einen Wolf verursachten Schäden sowie Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in einem Wolfsgebiet - sowie ab dem Inkrafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf auch für die umliegende Pufferzone - können bei der Bezirksregierung Detmold (dort bei dem für die Naturschutzförderung zuständigen Dezernat 51) gestellt werden.
Wolfsportal NRW
Um die Bevölkerung und die Behörden in Nordrhein-Westfalen möglichst zeitnah, umfassend und transparent über die Rückkehr des Wolfes zu informieren, hat das LANUV das Fachinformationssystem „Wolf in Nordrhein-Westfalen" (kurz: „Wolfsportal NRW") entwickelt , das im Internet unter www.wolf.nrw.de aufgerufen werden kann. Darin finden sich aktuelle Meldungen sowie umfangreiche Fachinformationen zum Thema Wolf. Bestätigte Wolfsnachweise werden in einer geodaten basierten Karte dokumentiert, die interaktiv abgerufen und nach bestimmten Kriterien gefiltert werden kann. Nutztier-Risse, die dem LANUV gemeldet wurden, werden zeitnah als nachweislich belegte Fälle oder als Falschmeldungen tabellarisch aufgelistet. Über das Wolfsportal können auch Sichtungen eines Wolfes gemeldet oder die Kontaktdaten der regionalen Wolfsberater aufgerufen werden. Nutzierhalterinnen und -halter erfahren, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Herden durch den Wolf konkret bedroht sehen oder Schäden melden wollen, die vermutlich durch einen Wolf verursacht wurden. Im Wolfsportal können auch die Kontaktdaten der Bewilligungsbehörden eingesehen werden sowie die für Entschädigung und Prävention erforderlichen Antragsunterlagen heruntergeladen werden. Speziell zum „Wolfsgebiet Senne" wurde im Wolfsportal ein Button eingerichtet, über den alle relevanten Informationen zum Wolfsgebiet aufgerufen werden können.