Kommunale Selbstverwaltung - Basis der Demokratie -
Politik in der Kommune bedeutet persönliches Engagement verantwortungsbewusster Einzelner für das Wohl der Gemeinschaft. Es bedeutet Denken und Handeln über die Grenzen der Parteipolitik hinaus.
Oberstes Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde Schlangen ist der Gemeinderat, seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Er besteht aus Ratsfrauen, Ratsherren und dem Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde soweit sie nicht Kraft Gesetzes oder laut Hauptsatzung auf einen Ausschuss oder den Bürgermeister übertragen sind. Er regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse.
Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderates und seiner Mitglieder sind in der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO) geregelt.
In der Gemeinde Schlangen sind zur Zeit vier Fraktionen im Gemeinderat vertreten.
-CDU-Fraktion | |
-SPD-Fraktion | Internetseite |
-Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN | Internetseite |
-FDP-Fraktion | Internetseite |
Die Sitzverteilung im Gemeinderat | |
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Veröffentlichung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Seit dem 1. März 2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Kraft.
Dieses Gesetz sieht in den §§ 1 und 17 u.a. eine Veröffentlichungspflicht für die Mitglieder
des Rates sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vor. Sie haben dem Hauptver-
waltungsbeamten (Bürgermeister) folgende schriftliche Auskünfte zu erteilen:
1. Ausgeübter Beruf und Beraterverträge,
2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollorganen i.S. des § 125 Abs. 1
Satz 3 des Aktiengesetzes,
3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlicher
oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes
genannten Behörden und Einrichtungen,
4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
5. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Gemeinde Schlangen hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005 zugestimmt, dass
die Auskünfte über die Internetseite der Gemeinde Schlangen veröffentlicht werden.
Hier geht es zu den Auskünften nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Vordruck für Angaben nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz