Hundeanmeldung bei der Gemeinde Schlangen
Jeder Hund wird vom Hundehalter bei der Finanzabteilung zur Hundesteuer angemeldet.
Zuständig sind:
Frau Mangan (Tel.: 05252/981-112, Email: g.mangan@gemeinde-schlangen.de) Straßennamen L – Z
und
Herr Polewka (Tel.: 05252/981-121, Email: b.polewka@gemeinde-schlangen.de) Straßennamen A – K
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Anmeldeformular Hundesteuer
- Impfpass
Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schlangen.
Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen „großen Hund“ handeln, muss dieser zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden. Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe ab 40 cm oder ein Gewicht über 20 kg haben.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Anmeldeformular Ordnungsamt
- Haftpflichtversicherungsbescheinigung
- Chipnummer
- Sachkundenachweis (ausgestellt durch den Tierarzt)
- Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 Euro
Die Anmeldung können Sie bei:
Frau Koke (Tel. 05252/981-152, Email: k.koke@gemeinde-schlangen.de) oder
Frau Weichert (Tel. 05252/981-131, Email: c.weichert@gemeinde-schlangen.de) vornehmen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW).